Rechte und Pflichten eines Hundehalters

Der Hund im Recht

Man mag es kaum glauben und sich die Augen reiben, aber juristisch gesehen ist unser Hund eine „Sache“ – nichts anderes als das Regal in der Wohnzimmerecke. Der Gesetzgeber hat hierzu jedoch mit dem Tierschutzgesetz ergänzende Regelungen festgelegt, schließlich handelt es sich bei unserem treuesten Gefährten um eine lebendige Sache. So ist der Hundehalter beispielsweise verpflichtet, seinen Hund artgerecht unterzubringen, zu ernähren und zu pflegen. Wird ein Hund etwa in einer Stadtwohnung gehalten, ohne genügend Auslauf zu erhalten, und wird er in seinem natürlichen Bewegungsdrang stark eingeschränkt, handelt es sich bereits um eine strafbare Handlung.

Auch wenn hohe Bußgelder verhängt werden können, ist festzustellen, dass diese sehr allgemein gehaltene gesetzliche Definition in der Praxis oft Nachweisprobleme mit sich bringt. Der genaue Platzbedarf des Hundes ist beispielsweise nur für die Zwingerhaltung näher geregelt. Eindeutig ist jedoch, dass die Haltung an der Kette inzwischen verboten ist – ein kleiner Sieg für den Tierschutz.

Wann ist die Hundehaltung erlaubt?

Mit Nachbarn oder Vermietern kommt es oft zu größeren Problemen. Glücklich darf sich schätzen, wer sein Domizil sein Eigen nennt: Bei Eigentümern wird die Hundehaltung durch das Recht nur eingeschränkt, wenn die Umgebung in unzumutbarem Maße belästigt wird. Hauptstreitpunkt vor Gericht sind allerdings Mietwohnungen. Gestattet der Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung, darf man sich glücklich schätzen. Enthält der Mietvertrag keinerlei Regelung dazu, darf der Mieter zunächst davon ausgehen, dass ein Hund gehalten werden darf. Ist im Mietvertrag ein Vorbehalt vermerkt, sollte der Vermieter vor der Anschaffung befragt werden.

Werden in der Nachbarschaft bereits Haustiere gehalten, kann man guten Mutes sein – der Vermieter darf nicht willkürlich entscheiden und nur einem einzelnen Mieter die Hundehaltung generell verbieten. Als Faustformel gilt: Je kleiner der Hund, desto eher steigen die Chancen für eine positive Entscheidung seitens des Vermieters. Ob die Tierhaltung in einer Mietwohnung generell verboten werden kann, ist juristisch umstritten.

Unterwegs mit dem Hund

Wie bereits erwähnt, sind Halter verpflichtet, dem natürlichen Bewegungsdrang des Hundes ausreichend nachzukommen – das bedeutet unter anderem, mit dem Hund die Außenwelt zu erobern. Hier treten die meisten Probleme auf, die oft auch vor Gericht ausgefochten werden. Es empfiehlt sich, einen Blick in die speziellen Bestimmungen der Stadt oder Gemeinde zu werfen, denn die Verpflichtung, den Hund an der Leine zu führen, ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Übrigens: Der Hund ist das einzige Haustier, das auch vom Fahrrad aus geführt werden darf.

Stein des Anstoßes: Stadthunde

Hundekot und Hundeurin sind das Hauptstreitthema in der Stadt, auf das man sich vorbereiten sollte. Verrichtet der Hund sein Geschäft auf gepflasterten oder geteerten Flächen, sollte man dies auf jeden Fall entfernen – ein Kotbeutel griffbereit ist daher immer empfehlenswert. Die Verärgerung von Passanten, die in eine solche „Tretmine“ treten, ist leicht zu verstehen. Kinderspielplätze und Spielwiesen sollten daher auf jeden Fall gemieden werden. Nicht nur wegen drohender Bußgelder sollte man sich daran halten – man bewegt sich mit dem Hund in einer sozialen Gemeinschaft, die nur funktioniert, wenn aufeinander Rücksicht genommen wird. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und seien Sie ein verantwortungsvoller Hundebesitzer.

Der Schadensersatz

Da ist es nun passiert: Der Hund hat einen Passanten angesprungen und die Kleidung verschmutzt, oder er ist über die Straße gelaufen und hat einen Verkehrsunfall verursacht. Solche Ereignisse können sehr unangenehm werden und haben meist einen finanziellen Schaden zur Folge. Man sollte den Hund draußen immer im Blick haben, um solchen brenzligen Situationen vorausschauend aus dem Weg zu gehen und dieses Risiko zu minimieren. Der Gesetzgeber geht hier von einer Gefährdungshaftung des Hundehalters aus. Dennoch sollte man auf eine Hundehaftpflichtversicherung nicht verzichten, denn auch dem besten Hundehalter kann so etwas passieren – und es kann sehr schnell sehr teuer werden.